Thurgau schützt Wasser- und Stromversorgung vor Verkauf an Private

Der Thurgauer Grosse Rat hat der öffentlichen Hand ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht gewährt, falls Versorgungsinfrastruktur im Wasser- und Strombereich verkauft wird. Damit soll verhindert werden, dass die Grundversorgung in die Hände von rein profitorientierten Unternehmen gerät. Im Kantonsparlament gab es am Mittwoch in erster Lesung kaum Widerstand gegen die geplante Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Die Gesetzesänderung hat ihren Ursprung in der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» von Kantonsrat Franz Eugster (Mitte). Er rief seinen Parlamentskolleginnen und -kollegen etwa den weltweiten «Run» auf Wasser in Erinnerung.

Quellen: NAU.ch

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