Zuständigkeiten in der Schweiz

In der Schweiz sind das Recht auf Trinkwasser und die öffentliche Verwaltung des Wassers in der Bundesverfassung verankert. Verantwortlich dafür sind die Kantone und Gemeinden. Die öffentliche Verwaltung ist ausschlaggebend, um die laufenden Investitionen in die Wasserinfrastruktur sicherzustellen. Jährlich werden über 7 Mia. Franken in den Unterhalt und für den Neubau von Anlagen investiert. Die Wasserleitungen in der Schweiz sind insgesamt 53 000 Kilometer lang. Alle 50 Jahre müssen sie ersetzt werden, was pro Jahr 1000 Kilometer Leitungen entspricht. Das ist nötig, weil durch leckende Leitungen schon heute jährlich 15 Prozent des aufbereiteten Trinkwassers verloren geht. Bei fehlenden Investitionen würden es mehr werden und die Trinkwasserqualität nähme ab.

Kosten des Trinkwassers

Ein Kubikmeter Trinkwasser kostet in der Schweiz im Durchschnitt 2,93 Franken, für einen Liter zahlen wir 0,18 Rappen. Die Wasserpreise unterscheiden sich je nach Gemeinde aber stark. Ausschlaggebend für den Wasserpreis sind die nötigen Investitionen in die Erneuerung und Erhaltung der Wasserleitungen, aber auch der Transportweg und die Wasserherkunft, d. h. auch ob und wie es aufbereitet werden muss. In naher Zukunft werden die Wasserpreise leicht ansteigen, weil eine technische Aufrüstung der Wasserfilter nötig wird, um Mikroverunreinigungen, wie Antibiotika oder Reste von Körperpflegeprodukten, effektiver beseitigen zu können.